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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 7 AS 560/14   

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https://dejure.org/2015,105456
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 7 AS 560/14 (https://dejure.org/2015,105456)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.03.2015 - L 7 AS 560/14 (https://dejure.org/2015,105456)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. März 2015 - L 7 AS 560/14 (https://dejure.org/2015,105456)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 7 AS 27/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 7 AS 560/14
    Auf die Mitteilung der Bestimmung des Termins zur mündlichen Verhandlung auf den 24. März 2015 rügt der Kläger mit Schriftsätzen vom 2., 3. und 4. März 2015 das systematische Vorenthalten rechtlichen Gehörs durch die Voraussetzung der Einreichung eines nicht existierenden SGB II-Leistungsbescheids für die Erlangung einer Reisekostenerstattung, die vor einem Erscheinen des Klägers erforderliche Aufklärung der Umstände einer Zeugenvernehmung im Parallelverfahren zum Aktenzeichen L 7 AS 27/14 sowie die erforderliche Erläuterung des in der Terminsmitteilung enthaltenen Hinweises auf das Vorliegen der Verwaltungsakten und keiner weiteren Beiakten und Unterlagen.
  • BSG, 19.06.2015 - B 14 AS 130/15 B
    L 7 AS 560/14 (LSG Niedersachsen-Bremen).

    Die Beschwerden des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in den Urteilen des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24. März 2015 - L 7 AS 424/14, L 7 AS 455/14, L 7 AS 560/14, L 7 AS 561/14, L 7 AS 565/14, L 7 AS 573/14, L 7 AS 574/14, L 7 AS 577/14, L 7 AS 578/14 und L 7 AS 581/14 - werden als unzulässig verworfen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2015 - L 7 AS 684/15
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24. März 2015 zum Aktenzeichen L 7 AS 560/14 wird als unzulässig verworfen.

    Die vom Kläger mit am 5. Mai 2015 eingegangenen Schreiben mit der Begründung einer fehlenden Wohnungseinrichtung, eines fehlenden Bewilligungsbescheids, einer fehlenden Grundsicherung, Hindernissen für den Prozesskostenhilfeantrag, einer fehlenden Prüfung von Beteiligungsrechten, der Nichtzulassung der Revision, des unzulässigen Anwaltserfordernisses vor dem Bundessozialgericht, der rechtswidrigen Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung ohne vorherige Ankündigung der Öffentlichkeitszulassung, gefälschter Sitzungsprotokolle, irreführender Erledigungsmitteilungen, fehlerhafter Rechtsmittelbelehrungen und missbräuchlicher Auferlegung von Kosten erhobene Anhörungsrüge nach § 178a Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) vom 24. März 2015 im Verfahren zum Aktenzeichen L 7 AS 560/14, mit dem die Berufung zurückgewiesen worden ist gegen einen Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hannover (SG) vom 8. Mai 2014 zum Aktenzeichen S 70 AS 3462/13, ist bereits aufgrund ihrer Subsidiarität gemäß § 178a Abs. 1 Nr. 1 SGG unzulässig und daher gemäß § 178a Abs. 4 Satz 1 SGG zu verwerfen.

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